Nun, der geneigte Leser (auch die geneigte Leserin) könnte erst mal denken, warum widerspricht ausgerechnet Martin Müller der Abbildung des Zuhauses bei Google Street View, wenn er doch auf der anderen Seite eine Reihe von sozialen Netzwerken nutzt, um die Kandidatur für den Landtag bekannt zu machen. Die Nutzung sozialer Netzwerke und damit die Preisgabe bzw. Veröffentlichung von Privatsphäre ist meine eigene Entscheidung (und nicht die von Google) und geschieht in vollem Bewusstsein. Das ist für mich ein erheblicher und entscheidender Unterschied!
Da mich Google nicht gefragt hat, ob ich mit einer Veröffentlichung einverstanden bin, habe ich mich entschlossen, Widerspruch einzulegen. Zwar ist Ludwigsburg (und nähere Umgebung) noch nicht betroffen – es sind erst mal große Städte wie z.B. Stuttgart, die von Google Street View erfasst werden -, aber vorsorglich kann man ja schon mal handeln. Übrigens macht es Google einem ja eher leicht – den direkten Link zum Widerspruch gibt es hier – unten rechts findet sich der “Knopf” Unkenntlichmachung beantragen (eine direkte Verlinkung darauf ist mir nicht gelungen – Google macht’s möglich).
Interessant beim Widerspruch, den ich innerhalb von wenigen Minuten erledigt habe, finde ich allerdings, dass Google anschließend wunderbar neue Daten zusammenführen kann. Beim Ausfüllen der “Formulare” muss eine E-Mail-Adresse angegeben werden, an die ein wichtiger Link für die spätere Bestätigung des Widerspruchs geschickt wird. Außerdem wird man noch aufgefordert, nähere Angaben zum Haus zu machen, das unkenntlich gemacht werden soll, z.B. Anzahl Stockwerke, Fassadenfarbe, Dachform. Natürlich nur, damit sich Google nicht täuscht und das falsche Haus unkenntlich macht, oder? Am Schluss habe ich dann erfahren, dass wir in den nächsten Tagen Post erhalten werden. Darin befindet sich dann der Code zur endgültigen Bestätigung des Widerspruchs (ein bisschen Spannung ist somit noch erhalten
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Tja, sind Sie jetzt schlauer? Was werden Sie machen? Widersprechen oder nicht? Mir geht nun durch den Kopf, dass Google unsere Anschrift mit einer Mailadresse verbinden kann und von mir erst mal frei Haus einen kompletten Datensatz geliefert bekommen hat – gut, das könnte Google natürlich auch auf andere Art und Weise herausfinden. Aber letztendlich zeigt sich genau die Zwickmühle, die das Thema Datenschutz so schwer macht. Was muss ich einerseits offenlegen, um mich andererseits (Daten) schützen zu können? Besser wäre es da, wenn Google sich aktiv die Erlaubnis einholen müsste, Ansichten veröffentlich zu dürfen.
Eins ist auf jeden Fall sicher: die Verbraucherschützer und Datenschützer werden auch in Zukunft genug zu tun haben – mehr Infos erhalten Sie übrigens auch auf der Homepage von Erik Schweickert, dem verbraucherschutzpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
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